Mit der Bestellung als amtliche Verteidigung wird ein öffentlich-rechtliches Verhältnis zwischen dem amtlichen Verteidiger und dem Kanton begründet.
Der Inhalt dieses öffentlichen-rechtlichen Verhältnisses wird insbesondere durch den Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft bzw. der Oberjugendstaatsanwaltschaft konkretisiert. In diesem Leitfaden wird ausführlich erläutert, was für Aufwendungen entschädigt werden oder was für Spesen abgerechnet werden können. In Bezug auf die Höhe der Entschädigung gilt sich Folgendes: Mehr über „Der gierige Verteidiger“ Lesen