Das Bundesgericht entschied in einem Fall, wie bei uneinigen Eltern in Bezug auf eine Impfung des gemeinsamen Kindes vorzugehen ist (vgl. Beitrag vom 15.7.2020). In der Folge wurde versucht, dieses Urteil zu vollstrecken (vgl. Beitrag vom 30.3.2023).
Schliesslich knickte die zuständige KESB Gelterkinden-Sissach in diesem Fall vor der renitenten Kindesmutter und dem Mob ihrer Impfgegnerfreunde ein und verzichtete auf die Vollstreckung der Impfung (siehe 20 Minuten-Artikel vom 22.9.2023 und vom 21.12.2023). Mehr über „Das Versagen des Rechtsstaats im Kindesrecht“ Lesen